Persönliche Betreuung
Als Rechtsanwalt für Erbrecht weiß ich, dass die Anliegen meiner Mandanten oftmals emotional belastend und sehr persönlich sind. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und einer ausgeprägten Fachkompetenz nehme ich mir die Zeit, Ihren Fall umfassend zu prüfen und die für Sie und auch andere Beteiligte beste Lösung zu finden.
Kompetente Beratung
Bei der Beratung lege ich stets Wert auf die Einbeziehung aller wirtschaftlichen, steuerlichen und familiären Aspekte, die ein Erbfall miteinbezieht, sodass Ihre Interessen umfassend vertreten sind.
Weiteres zu mir
- Zulassung zur Anwaltschaft 1987
- Verleihung der Befugnis zur Führung des Titels Fachanwalt für Familienrecht im Jahr 2004
- Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht im Jahr 2005
- Ausbildung zum Mediator im Jahr 2012 (Integrierte Mediation)